Preise - Honorarrichtsätze
ERSTBERATUNG:
Es werden für die Erstberatung, sofern sie am Sitz des Auftragnehmers
erfolgt, keine Kosten verzeichnet.
EINSATZSTUNDE:
Mo - Fr 06.00 Uhr - 20.00 Uhr € 38,00
NACHTEINSATZSTUNDE:
Mo -Fr 20.00 Uhr - 06.00 Uhr € 45,00
EINSATZSTUNDE
an Samstagen, Sonn- und Feiertagen:
Durchgehender Einheitssatz € 45,00
KILOMETERSATZ:
€ 0,90
SONDEREINSÄTZE:
Die Honorarsätze bei
· Einsatz von speziellem technischen Gerät
· Ermittlungen / Erhebungen
· Betriebsüberwachungen
· Personenschutz werden gesondert vereinbart
MEHRWERTSTEUER:
Sämtliche Beträge verstehen sich netto (excl. Mehrwertsteuer)
Branchenübliche Zusatzkosten wie Fahrzeugbereitstellung, Telekom.,....
etc. sind in unseren Preisen bereits inkludiert.
Stornogebühren und Mindesteinsatzzeiten gibt es bei §REISER
nicht!
NÜTZLICHE
HINWEISE:
· Oben angeführte Stundensätze können ( bei
Eignung) durch den Einsatz technischer Geräte erheblich reduziert
werden.
· Die Kosten der notwendigen Beauftragung eines Berufsdetektives
gelten als sogenannte Rechtsverfolgungskosten, für die das
Verursacherprinzip gilt.
Derjenige, der durch sein Verhalten den Einsatz von Berufsdetektiven
notwendig gemacht hat, muss, im Zuge eines Regressverfahrens, dem
Auftraggeber diese Kosten ersetzen.
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