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Preise - Honorarrichtsätze

ERSTBERATUNG:

Es werden für die Erstberatung, sofern sie am Sitz des Auftragnehmers erfolgt, keine Kosten verzeichnet.


EINSATZSTUNDE:

Mo - Fr 06.00 Uhr - 20.00 Uhr   € 38,00


NACHTEINSATZSTUNDE:

Mo -Fr 20.00 Uhr - 06.00 Uhr   € 45,00


EINSATZSTUNDE an Samstagen, Sonn- und Feiertagen:

Durchgehender Einheitssatz   € 45,00


KILOMETERSATZ:   € 0,90


SONDEREINSÄTZE:

Die Honorarsätze bei
· Einsatz von speziellem technischen Gerät
· Ermittlungen / Erhebungen
· Betriebsüberwachungen
· Personenschutz werden gesondert vereinbart

MEHRWERTSTEUER:

Sämtliche Beträge verstehen sich netto (excl. Mehrwertsteuer)

Branchenübliche Zusatzkosten wie Fahrzeugbereitstellung, Telekom.,.... etc. sind in unseren Preisen bereits inkludiert.

Stornogebühren und Mindesteinsatzzeiten gibt es bei §REISER nicht!

NÜTZLICHE HINWEISE:

· Oben angeführte Stundensätze können ( bei Eignung) durch den Einsatz technischer Geräte erheblich reduziert werden.

· Die Kosten der notwendigen Beauftragung eines Berufsdetektives gelten als sogenannte Rechtsverfolgungskosten, für die das Verursacherprinzip gilt.
Derjenige, der durch sein Verhalten den Einsatz von Berufsdetektiven notwendig gemacht hat, muss, im Zuge eines Regressverfahrens, dem Auftraggeber diese Kosten ersetzen.