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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Das Risiko jedes Auftrages trägt der Auftraggeber mit der Verpflichtung, den Auftragnehmer daraus schad- u. klaglos zu halten.

2. Einsätze, Ablösungen und Fahrzeugverwendungen erfolgen nach sachlichem Ermessen, soweit nicht besondere Anordnungen des Auftraggebers vorliegen.

3. Bei Kraftfahrzeugeinsätzen werden im Interesse der korrekten Detektivarbeit und der Verkehrssicherheit zwei Detektive eingesetzt. Auf die Schwierigkeit der Verkehrslage wird hingewiesen.

4. Falls bei Ermittlungen einer Person die Geheimhaltung ihres Namens zugesichert werden muss, verzichtet der Auftraggeber auf die Preisgabe der Auskunftsperson.

5. Die Berichterstattung erfolgt in der Regel schriftlich, ist streng vertraulich und ist nur für den Auftraggeber bestimmt. Für die Verwendung von Berichten und Ergebnissen durch die Auftragspartei wird keinerlei Haftung übernommen. Telefonische Berichte sind wegen möglicher Hörfehler und irrtümlicher Auffassung unverbindlich.

6. Der Auftraggeber verpflichtet sich Zeit-u. Sachaufwendungen durch laufende Vorauszahlungen zu decken.

7. Mit der Berichterstattung sind die bis dahin aufgelaufenen Ansprüche fällig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Barauslagen und Kosten zu ersetzen. Werden bei Fälligkeit der Ansprüche diese nicht oder nicht zur Gänze erfüllt, verpflichtet sich der Auftraggeber( die Auftraggeber zur ungeteilten Hand ), alle Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunfts- kosten, insbesondere auch Mahn- und Inkassospesen eines von uns beigezogenen Rechtsanwaltes zu ersetzen.

8. Erfolgt die vorliegende Auftragserteilung nicht durch den Auftraggeber persönlich, sondern durch eine ersuchte oder bevollmächtige Person, so haftet diese mit dem Auftraggeber zur ungeteilten Hand für alle Ansprüche aus dem Auftrag.

9. Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag bleiben von allfälligen Regressansprüchen des Auftraggebers gegenüber Dritte, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unberührt.

10. Behörden- und Gerichtstermine, die sich direkt aus dem Auftrag ergeben, anerkennt der Auftraggeber als auftragskausalen und daher honorierenden Zeitaufwand. Dies gilt auch dann, wenn es nach öffentlichem Recht Staatsbürgerpflicht ist, dem Folge zu leisten. Der Anspruch ergibt sich mit dem tatsächlichen Zeitaufwand des Detektivs, unabhängig von einer Einvernahme, einer Vertagung usw.. Unsererseits unterbleiben Gebührenansprüche an das Gericht oder die Behörde..

11. Abweichungen zu den Geschäftsbedingungen und Honorarvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und Fertigung des Auftragnehmers. Vereinbarungen mit Mitarbeitern des Auftragnehmers sind gegenstandslos.

12. Bei persönlicher Auftragerteilung gilt die vorliegende Vereinbarung auch dann weiter, wenn der Auftraggeber Ergänzungs- oder Folgeaufträge bzw. weitere Aufträge telefonisch, schriftlich oder mündlich erteilt.

13. Erfüllungsort der Ansprüche aus dem Vertrag, sowie der vereinbarte Gerichtsstand ist der Sitz des Detektivunternehmens.